Gesamtschule Essen-Holsterhausen
UNTERRICHT - ABSCHLÜSSE

Gesamtschule Essen HolsterhausenGesamtschule Essen Holsterhausen

In der Gesamtschule sind die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums in einem umfassenden Gesamtangebot aufgegangen. Die Eltern, die Kinder und die Lehrerinnen und Lehrer legen im Verlauf der Schulzeit gemeinsam und schrittweise fest, welcher Bildungsgang und -abschluss den persönlichen Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler am besten entspricht.

Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10, in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13.

An der Gesamtschule können alle Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden.
Die jeweiligen Abschlüsse richten sich nach den Zeugnisnoten. Entscheidend für die Schulabschlüsse ist außer den Zensuren die Teilnahme an Kursen der Fachleistungsdifferenzierung (Grundkurse und Erweiterungskurse).

Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern anerkannt.


Wir vergeben die folgenden Abschlüsse und Berechtigungen

In der Sekundarstufe I

nach Klasse 9  
- Hauptschulabschluss  
nach Klasse 10  
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10  
oder  
- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife FOR  
oder  
- Fachoberschulreife mit Qualifikation FOR Q -
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
 


In der Sekundarstufe II

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die nicht nur zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule eröffnet.

Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12

Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können vom Ende der Jahrgangsstufe12 an den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dieser Abschluss wird n Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein 1-jähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird.

Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11

Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 12 versetzt wurden und dann die gymnasiale Oberstufe verlassen, kann der schulische Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 bescheinigt werden. In Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung wird die Fachhochschulreife zuerkannt. Dieser Abschluss wird in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland anerkannt.

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