 
In der Gesamtschule sind die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums in einem
umfassenden Gesamtangebot aufgegangen. Die Eltern, die Kinder und die Lehrerinnen und Lehrer legen
im Verlauf der Schulzeit gemeinsam und schrittweise fest, welcher Bildungsgang und -abschluss den
persönlichen Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler am besten
entspricht.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10,
in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13.
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden, die von der Hauptschule,
der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden.
Die jeweiligen Abschlüsse richten sich nach den Zeugnisnoten. Entscheidend für die Schulabschlüsse
ist außer den Zensuren die Teilnahme an Kursen der Fachleistungsdifferenzierung
(Grundkurse und Erweiterungskurse).
Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern anerkannt.
Wir vergeben die folgenden Abschlüsse und Berechtigungen
In der Sekundarstufe I
nach Klasse 9 |
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- Hauptschulabschluss |
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nach Klasse 10 |
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- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 |
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oder |
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- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife FOR |
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oder |
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- Fachoberschulreife mit Qualifikation FOR Q -
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. |
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In der Sekundarstufe II
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die nicht nur zu einem Studium
an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb
der Hochschule eröffnet.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können
vom Ende der Jahrgangsstufe12 an den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dieser Abschluss
wird n Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung
nachgewiesen oder ein 1-jähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11
Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 12 versetzt wurden und dann die gymnasiale
Oberstufe verlassen, kann der schulische Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11
bescheinigt werden. In Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen
Berufsausbildung wird die Fachhochschulreife zuerkannt. Dieser Abschluss wird in Nordrhein-Westfalen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland anerkannt.
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